Rudi Böttcher

Leistungen

Referenzen

Kontakt

Fallbeispiele

Kosten

Veröffentlichungen

Impressum

Datenschutz

Kosten

Mein Honorar erhebe ich auf der Grundlage des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz -JVEG-)

Danach fällt eine Mindestgebühr in Höhe von 75,00 € (Honorargruppe 3) + Auslagen und Mehrwertsteuer an.
Übersteigt der Wert der zu begutachtenden Teile den Betrag von 750,00 €, so werden
10 % des festgestellten Wertes + Auslagen und Mehrwertsteuer erhoben.

Fernmündliche Auskünfte und Kurzgutachten (wesentliche Reduzierung der Hintergrundinformationen, stichpunktartige Informationen zu Werk, Form, Form- und/oder Dekorentwerfer, keine Übernahme von Fotos, keine detaillierte Auflistung der Einzelpreise) kosten 37,50 €+ 19% MwSt. = zur Zeit gesamt 44,63 €

An Auslagen können fällig werden:
Fahrtkosten pro km
Abwesenheitsentgelt (nach Steuerpauschale)
Schreibkosten je 1000 Anschläge
Lichtbilder
Fotokopien Format DIN A 4
Porto
Telefon / Fax / Telegramm
Verpackung

Stand: Januar 2019

Startseite

Datenschutz         Kontakt           Impressum