Kosten
Mein Honorar erhebe ich auf der Grundlage
des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen,
Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung
von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
(Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz -JVEG-)
Danach fällt eine Mindestgebühr in Höhe von 75,00 (Honorargruppe
3) + Auslagen und Mehrwertsteuer an.
Übersteigt der Wert der zu begutachtenden Teile den Betrag von 750,00 ,
so werden
10 % des festgestellten Wertes + Auslagen und Mehrwertsteuer erhoben.
Fernmündliche Auskünfte und Kurzgutachten (wesentliche Reduzierung der Hintergrundinformationen,
stichpunktartige Informationen zu Werk, Form, Form- und/oder Dekorentwerfer, keine
Übernahme von Fotos, keine detaillierte Auflistung der Einzelpreise) kosten 37,50
+ 19% MwSt. = zur Zeit gesamt 44,63
An Auslagen können fällig werden:
Fahrtkosten pro km
Abwesenheitsentgelt (nach Steuerpauschale)
Schreibkosten je 1000 Anschläge
Lichtbilder
Fotokopien Format DIN A 4
Porto
Telefon / Fax / Telegramm
Verpackung
Stand: Januar 2019 |